Deutsche Rente im Ausland beziehen

Wenn Sie deutsche Rente beziehen, sind Sie auch dazu berechtigt, diese im Ausland zu beziehen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie hier. Als Anwalt für Soziales und Steuerrecht berate ich Sie gerne.

Kann ich meine deutsche Rente im Ausland beziehen?

Sofern Sie in Deutschland regulär in die Rentenkasse eingezahlt haben, sind Sie auch im Ausland dazu berechtigt, deutsche Rente zu beziehen. Je nachdem, wo Sie Ihren Wohnsitz haben, müssen Sie sich an verschiedene Institutionen wenden. Ist Ihr Auslandsaufenthalt nur temporär, können Sie sich an Ihre reguläre Rentenkasse wenden und dort regulär Ihre Rente beziehen.

Sollten Sie aber dauerhaft im Ausland leben, müssen Sie sich zunächst an das örtlich zuständige Amt des jeweiligen Landes wenden. Dieses leitet dann die entsprechende Anfrage nach Deutschland weiter.

Bin ich mit meiner deutschen Rente im Ausland steuerpflichtig?

Seit dem Jahr 2010 sind alle Renten beschränkt steuerpflichtig, auch wenn diese Rente im Ausland bezogen wird. Allerdings ist die Art der Besteuerung abhängig von verschiedenen Faktoren.

Ausschlaggebender Faktor ist Ihr tatsächlicher Wohnsitz. Je nach Land gibt es verschiedene Abkommen, über welche geregelt werden, welcher Staat die Rente besteuert. Dabei gibt es Kombinationen, in denen nur der Ansässigkeitsstaat oder nur Deutschland die Rente versteuert, es gibt aber auch Fälle, in denen beide Staaten die Rente versteuern. Eine Liste der Länder, in denen nur Ansässigkeitsstaat versteuert, finden Sie auf der Infoseite von finanzamt-rente-im-ausland.de. Eine erweiterte Liste über bestehende Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie beim Bundesfinanzministerium.

Im Rahmen einer Beratung ermittle ich selbstverständlich mit Ihnen, welche Besteuerungsart bei Ihnen vorliegt und welche Anträge auszufüllen sind, damit Sie Ihre wohlverdiente Rente genießen können.

Wonach wird entschieden, wo der Wohnsitz genau ist?

Solange Ihr Wohnsitz aber noch in Deutschland ist, sind Sie auch regulär in Deutschland steuerpflichtig mit Ihrer Rente. Dabei reicht es schon, wenn Sie noch eine Immobilie in Deutschland besitzen, die nur zum Teil vermietet wird. Ein weiterer Faktor ist die Zeit, die Sie in Deutschland verbringen: Selbst wenn Sie keine Immobilie besitzen und diese beispielsweise an Ihre Kinder verschenkt haben, aber trotzdem noch regelmäßig zu Besuch in Deutschland sind, kann das Finanzamt entscheiden, dass Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland sind. Die Rentenzahlungen werden dann regulär in Deutschland versteuert.
Sie müssen über 6 Monate dauerhaft in ein anderes Land gezogen sein, damit Ihr Aufenthalt als gewöhnlicher Aufenthalt in diesem Land anerkannt wird.

Welche steuerlichen Pflichten habe ich mit einer Rente im Ausland ohne weitere Einnahmen?

Falls Sie im Ausland nur die Rente aus Deutschland beziehen und sonst keine weiteren Einnahmen haben, sind Sie beschränkt steuerpflichtig, müssen aber dennoch ganz regulär eine Einkommenssteuererklärung abgeben und fällige Steuern für die Rente zahlen. Darüber hinaus entfällt der übliche Grundfreibetrag und die Kosten der Krankenversicherung können nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden, da Sie als beschränkt steuerpflichtig gelten. Ich empfehle in solchen Fällen einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtiger zu stellen (nach § 1 Abs. 3 EstG), damit Sie wieder regulär besteuert werden.

Lebensbescheinigung regelmäßig einreichen

In vielen Ländern müssen Sie dem deutschen Staat beziehungsweise der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig bestätigen, dass Sie weiterhin einen Anspruch auf die deutsche Rente haben. Die „Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland“ bestätigt mit Ihrer Unterschrift, dass Sie weiterhin Rente beziehen wollen. Zusätzlich benötigen Sie eine amtliche Beglaubigung, die Sie vor Ort von verschiedenen Ämtern beziehen können.

Ausführliche Beratung rund um das Thema Rente im Ausland

Das Leben im Ruhestand sollte möglichst angenehm und unkompliziert bleiben – doch durch die vielen Faktoren, die bei der Rente im Ausland zusammenspielen, kann die Rente viele Sorgen bereiten. Eine vollumfängliche Beratung ist daher ein Muss. Mit meinen tiefgehenden Kenntnissen rund um Steuerrecht bei Senioren und der Rente helfe ich Ihnen gerne dabei, das Meiste aus Ihrer Rente zu holen. Gemeinsam besprechen wir, wo Sie Ihren Ruhestand verbringen wollen, welche Einnahmen Sie haben und wie Sie ohne zusätzliche steuerliche Belastung Ihren Lebensabend genießen können. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – gerne vereinbaren wir einen Termin, auch Online oder per Telefon.

Ich berate Sie gerne!

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Rechtsanwalt Janssen aus Berlin

Rechtsanwalt Christian Janssen aus Berlin

  • Jurastudium: an der Universität Hamburg
  • Referendariat: beim Landgericht Kassel
  • Zulassung: als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Berlin seit 2015

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