Wie verfasse ich ein Testament? Rechtsanwalt Janssen Berlin

Wenn Sie festlegen möchten, wie mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben verfahren wird, ist das Erstellen eines Testaments unabdingbar. Damit legen Sie fest, wer Ihr Vermögen (Geld, Immobilien etc.) erhält beziehungsweise, wie Sie es gern verteilen möchten. Es ist außerdem möglich, die Vormundschaft für minderjährige Kinder oder andere Angehörige festzulegen. Gern erkläre ich Ihnen an dieser Stelle, wie Sie ein Testament richtig verfassen.

Wie Sie ihr Testament selbst schreiben

Laut § 2247 BGB können Sie als Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Schreiben Sie den kompletten Testamentstext also mit der Hand. Sie müssen Ihr Testament unterzeichnen, weil sich nur daran später die Echtheit des Dokuments feststellen lässt. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie Ihr Testament am PC schreiben, ausdrucken und dann unterschreiben.

Ihre Unterschrift enthält Ihren vollständigen Vornamen und Nachnamen. Sollte sich Ihr Testament über mehrere Seiten erstrecken, unterzeichnen Sie jede einzelne Seite rechts unten. Ihre Handschrift muss mit Unterschriften auf anderen Schriftstücken erkennbar und vergleichbar sein.

Sollte Ihre Hand zittern und Sie lassen Ihr Testament von einer dritten Person verfassen, wird das Dokument ungültig – selbst, wenn Sie es eigenhändig unterzeichnen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Dezember 2013, Az. 20 W 281/12). Gern unterstütze ich Sie dabei, Ihr Testament zu verfassen.

Welchen Unterschied gibt es bei gemeinsamen Testamenten?

Bezüglich der Verfassung eines gemeinsamen Testaments beachten Sie, dass dieses von einem Ehepartner insgesamt handschriftlich niedergelegt und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen werden muss. Danach muss der andere Ehepartner das Testament mit den Worten „Das ist auch mein letzter Wille“ ebenfalls mit Datum, Ort und Unterschrift versehen. Zur Sicherheit sollten Sie auf der letzten Seite angeben, wie viele Seiten das Testament umfasst und das Testament gegebenenfalls auf jeder Seite abzeichnen. Wenn Sie Fragen zum gemeinsamen Verfassen Ihres Testaments haben, rufen Sie mich gern an.

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Rechtsanwalt Janssen aus Berlin

Rechtsanwalt Christian Janssen aus Berlin

  • Jurastudium: an der Universität Hamburg
  • Referendariat: beim Landgericht Kassel
  • Zulassung: als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Berlin seit 2015

Was alles in einem Testament stehen muss

Achten Sie darauf, dass folgende Punkte in Ihrem Testament stehen, damit es gültig ist:

Die Bestimmung der Erben

Setzen Sie einen Alleinerben als Vollerbe ein oder definieren Sie Miterben mit ihrer jeweiligen Erbquote. Außerdem haben Sie die Möglichkeit zur Bestimmung einer Vor- und Nacherbschaft. Mit der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft erreichen Sie, dass ihr Nachlass erst auf den Vorerben übergeht und nach dessen Tod automatisch auf den Nacherben. Damit schützen Sie Ihr Vermögen beispielsweise vor dem Zugriff der Gläubiger des Vorerben, da das geerbte Vermögen beim Vorerben Sondervermögen bildet.

Auch in Patchwork-Familien macht diese Erbfestlegung Sinn. Beispielsweise kann der Erblasser auf diese Weise veranlassen, dass nur seine leiblichen Kinder vom Nachlass profitieren, wenn der überlebende Ehegatte verstirbt.

Haben Sie Fragen zum Einsatz der richtigen Erben in Ihrer Familie? Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht stehe ich Ihnen gern beratend in meiner Berliner Kanzlei zur Seite.

Die Bestimmung bei der Auseinander­setzung der Erben­gemeinschaft

Wenn mehrere Erben eingesetzt wurden, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Wenn die Nachlass-Verteilung unter den Miterben nicht geregelt wurde, erben alle Miterben nur einen Teil des Nachlasses. Die Erbengemeinschaft muss auseinandergesetzt werden. Man spricht in diesem Fall auch von einer Teilungsreife.

Sie erfolgt in der Regel durch Teilungsversteigerung bei Grundstücken und durch Pfandverkauf bei beweglichen Gegenständen. Beides gelingt in den meisten Fällen lediglich unter Wert des Vermögensgegenstands. Mit der Aufnahme einer Teilungsordnung in Ihrem Testament verhindern Sie dies. Gerne berate ich Sie umfassend darüber, wie Sie diese Teilungsordnung richtig umsetzen.

Auflage im Testament

Eine Auflage erhalten Hinterlassene. So kann ein Erbe beispielsweise mit einer Auflage belastet werden, für eine standesgemäße Beerdigung zu sorgen. Auch die Pflege der Grabstätte für die Dauer der ortsüblichen Liegezeit fällt in seinen Verantwortungsbereich. Insofern kann ein Grabpflege-Vertrag mit dem Berufsgärtner bestimmt werden, der für lokalen Gegebenheiten der Grabstätte zuständig ist.

Falls Sie hierzu Fragen haben, erläutere ich Ihnen gern mehr zum Thema „Auflage im Testament“. Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Berlin jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich unverbindlich …

Die Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung ist eine Gewährleistung dafür, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verwendet und abgewickelt wird. Sie ist immer dann sinnvoll, wenn Sie befürchten, dass es Streit unter Ihren Erben um Ihren Nachlass geben wird. Jede Person, der Sie vertrauen, kann dabei als Testamentsvollstrecker fungieren.

Es gibt 3 Testamentsvollstreckungen. Sie haben die Anordnung der Abwicklungs-, Verwaltungs- und Dauervollstreckung selbst in der Hand. Normalerweise wird die Testamentsvollstreckung als Abwicklungsvollstreckung gehandhabt. Der Testamentsvollstrecker ist dabei für den Ablauf und die Durchführung Ihrer Nachlasswünsche zuständig. Dazu gehört die Verteilung Ihrer verfügten Vermächtnisse, die Erfüllung aller Auflagen und die Verteilung Ihres Nachlasses an Ihre Erben.

Auch die Verwaltung Ihrer Immobilien oder die Vermögenssicherung für minderjährige Erben können Sie über den Testamentsvollstrecker laufen lassen. Die Kosten des Testamentsvollstreckers werden von den Erben getragen. Gern können Sie auch mich als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht in Berlin als Testamentsvollstrecker einsetzen.

Rechtsanwalt Janssen aus Berlin berät bei Themen rund ums Testament

Häufig gestellte Fragen zur Testamentserstellung


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