Kindergeld im Ausland beziehen: Das sind Ihre Möglichkeiten
Sie wollen wissen, wie Sie Kindergeld im Ausland beziehen können? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen nötig sind und welche Anträge Sie stellen müssen. Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Steuerrecht und Sozialrecht kläre ich Sie gerne auf und bin Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Kindergeld im Ausland beziehen kann?
Im Grunde gibt es zwei Gruppen von Personen, die berechtigt sind, Kindergeld zu bekommen. Sobald Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind Sie berechtigt, Kindergeld aus Deutschland zu empfangen. Für den “gewöhnlichen Aufenthalt” gibt es keine genaue Definition – gerichtlich wird festgestellt, ob erkennbar ist, dass sich der Lebensmittelpunkt in Deutschland befindet, beispielsweise durch das Arbeitsverhältnis oder durch die Lebensumstände.
Wenn dies aber nicht zutrifft, können Sie trotzdem Kindergeld im Ausland beziehen, sofern Sie uneingeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind. Einfach gesagt bedeutet dies, dass Ihr gesamtes Einkommen in Deutschland versteuert werden muss, beispielsweise durch eine Anstellung in Deutschland. Auf Antrag werden auch Personen zu dieser Gruppe gezählt, deren Einkommen zu über 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen.
Es gibt einige Grenzfälle, in denen Sie auch deutsches Kindergeld im Ausland beziehen können, auch wenn Sie nicht uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Beispiele sind hier eine Anstellung als Beamter oder Beamtin im Auslandseinsatz oder als Entwicklungshelfer*in. Ein weiterer Ausnahmefall tritt ein, wenn Sie deutsche Rente im EU-Ausland beziehen.
Sobald eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, steht Ihnen ein Kindergeldanspruch zu, sofern das jeweilige Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Land der EU oder der EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) hat.
Welcher Kindergeldanspruch besteht, wenn nur ein Elternteil im Ausland lebt?
Es gibt Fälle, in denen Kindergeldansprüche in zwei Ländern bestehen. Bei diesen “grenzüberschreitenden Fällen” trifft die Rangfolgeregelung ein. Ein Beispiel:
Familie Mustermann besteht aus zwei Elternteilen und einem Kind. Zusammen wohnt die Familie in Deutschland. Frau Mustermann ist Hausfrau, während Herr Mustermann täglich nach Österreich fährt, da er dort seinen Arbeitsplatz hat. Dadurch ergibt sich zweifach ein Kindergeldanspruch. Vorrangig ist dann das Land zuständig, in welchem gearbeitet wird, daher könnte die Familie Kindergeld aus dem österreichischen Ausland beziehen. Da das Kindergeld in Deutschland aber höher ausfällt, ist Österreich der primäre Zahler, der deutsche Staat stockt auf Antrag die Zahlung auf. Vorrangig ist aber bei gleichen Ansprüchen immer das Land, in welchem das Kind lebt.
Was aber, wenn nur ein Elternteil im Ausland lebt, das Kind aber in Deutschland? Hier ist ebenfalls entscheidend, wie das Einkommen versteuert wird. Werden die Gehälter beider Elternteile regulär in Deutschland komplett (oder über 90%) versteuert, können Sie Kindergeld beziehen. Sind beide Elternteile in anderen EU-Ländern beschäftigt, zahlt das Land Kindergeld, in welchem es wohnt. Fällt aber das Kindergeld in dem Land, in dem es wohnt, kleiner aus als in dem Land, in welchem eines der Elternteile arbeitet, wird ein “Differenzkindergeld” gezahlt vom Land, in dem dieses Elternteil arbeitet.
Kindergeld im Ausland beziehen: Beratung ist wichtig
Kindergeld im Ausland zu beziehen ist ein Thema, bei dem eine hohe Anzahl an verschiedenen Umständen beachtet werden muss und jede Konstellation ihre eigenen Fallstricke mit sich bringt. Zusätzlich sind hier die Bereiche Sozialrecht und Steuerrecht stark miteinander verwoben. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich vor Antragstellung ausführlich von einem Experten beraten lassen.
Bei einer Beauftragung besprechen wir gemeinsam, welche Regelungen im Bezug auf das Kindergeld auf Sie, Ihr Kind oder das andere Elternteil zutreffen. So können Sie einen möglichst umfänglichen Antrag auf Kindergeld stellen. Sie sind bereits im Ausland und ein persönlicher Termin ist nicht möglich? Kein Problem. In meiner Kanzlei biete ich neben klassischer Beratung vor Ort auch Online-Calls sowie telefonische Termine an. Kontaktieren Sie mich unverbindlich und holen Sie sich eine erste Einschätzung.
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Rechtsanwalt Christian Janssen aus Berlin
Fragen und Antworten zum Kindergeld im Ausland
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