Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Steuerrecht in Berlin
Die Einkommensteuer wird für immer mehr Senioren relevant. Vielen ist gar nicht bewusst, dass auf laufende Renten auch Steuern einbehalten und durch die Rentenversicherung an das Finanzamt abgeführt werden. Oft werden die Betroffenen erst nach mehreren Jahren vom Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe mehrerer Erklärungen aufgefordert.
Sofern Sie neben der Rente auch noch andere Einkünfte erzielen oder Witwenrente vom verstorbenen Partner beziehen ist eine Abgabe der Einkommensteuererklärung sogar Pflicht.
Anwalt mit Kenntnissen im Steuerrecht oder Steuerberater?
Als Rechtsanwalt bin ich zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt und damit gleichberechtigt mit einem Steuerberater.
Ich habe meine Tätigkeit auf die Beratung von Senioren und ihren Angehörigen spezialisiert und erstelle daher vor allem Einkommensteuererklärungen, Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen.
Oft werde ich auch von Steuerberatern für Verfahren vor dem Finanzgericht oder Einspruchsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung mandatiert.
Sie planen ihren Ruhestand im Ausland – Ich berate Sie dazu steuerrechtlich
Planen Sie Ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, ist eine steuerrechtliche Beratung vorab meist von Vorteil.
Damit Sie nicht in den Fokus des Finanzamts geraten können, muss zunächst geprüft werden, ob Sie in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig.
Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Berlin berate ich Sie dazu gerne ausführlich bei einem Erstgespräch.
Steuern sparen im Rentenalter – Ihr Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Steuerrecht zeigt ihnen wie
Damit Sie möglichst wenig Steuern zahlen müssen, erläutere ich Ihnen auf dieser Seite gern, welche Möglichkeiten auch Senioren haben Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzusetzen.
Bei weitergehenden Fragen berate ich Sie gern in meiner barrierefreien Kanzlei für Steuerrecht in Berlin, am Telefon oder über meinen datenschutzkonformen Videobesprechungsraum.
Ich berate Sie gerne!
Buchen Sie sich einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung oder kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über mein Kontaktformular:
Rechtsanwalt Christian Janssen aus Berlin
Steuerrecht – Wichtige Begriffe für ihre Steuererklärung
Mithilfe der Steuererklärung haben Sie die Möglichkeit ihre Steuerlast zu senken. Sie können Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Für Arbeitnehmer sind dies häufig Kosten für den Arbeitsweg. In Zeiten der Pandemie spielt aber auch das heimische Arbeitszimmer eine immer größere Rolle. Wie Sie dieses einzurichten haben, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt erläutere ich Ihnen gern.
Sonderausgaben sind privat veranlasste Aufwendungen, die aufgrund ihrer fehlenden beruflichen Veranlassung nicht als Werbungskosten abziehbar sind. Hierzu zählen vor allem Versorgungsleistungen, gezahlte Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen, Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und Schulgeldzahlungen.
Als außergewöhnliche Belastungen definiert man größere Aufwendungen die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands. Auf Antrag wird die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
Lohnt es sich eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Auch für Rentner kann es sich lohnen eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Insbesondere die Aufwendungen für Medikamente, Haushaltshilfen oder Handwerker können Ihnen eine schöne Erstattung bescheren. Doch auch Arbeitnehmer können, die zu viel einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auf diese Weise zurückholen.
Damit Sie beispielsweise Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, müssen Sie aber unbeschränkt steuerpflichtig sein, in Deutschland. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Sie durch Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Häufig kommt es vor, dass Sie durch längere Aufenthalte in Deutschland in die Steuerpflicht hineinrutschen, obwohl Sie eigentlich im Ausland leben. Gern kann ich Sie auch hinsichtlich der Möglichkeit beraten einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu stellen. Hier ergeben sich insbesondere für Senioren eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Vertrauen Sie auf meine jahrelange Erfahrung aus der Steuerberatung und mein Wissen in Schnittstellen. Anders als ein Steuerberater prüfe ich bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung nicht nur Ihre Steuerunterlagen, sondern kann zugleich auch einen Blick auf Ihren Rentenbescheid oder die Nebenkostenabrechnung werfen.
Ist der Bescheid nicht korrekt lege ich Einspruch ein und klage vorm Finanzgericht, wenn es sein muss. Oft werde ich von Steuerberatern nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit, für derlei Verfahren hinzugezogen und kann meine Erfahrung einbringen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Steuerrecht in Berlin
Studienkosten steuerlich absetzbar?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss sich derzeit aufgrund mehrerer Vorlagenbeschlüsse mit Kosten des Studiums befassen.
Wie ist die Rechtslage?
Die alte und neue Rechtslage sieht grob wie folgt aus: Kosten für das Erststudium können nur als Sonderausgaben in der Steuererklärung der Studenten geltend gemacht werden. Das hat aber den Nachteil, dass sie sich nur auswirken, wenn der Student auch was zu versteuern hat. Also wenn er mehr als 9.000 EUR aus seinem Studentenjob verdient. Da das die wenigsten aufgrund der engen Semesterpläne können, schauen Sie zumeist in die Röhre. Ein Ausweg könnte hier eine vorweggenommene Erbfolge sein. Sollten die Eltern des Studenten Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung sein, könnten Sie diese ihrem Kind überschreiben und der Student könnte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Gleichzeitig werden die Eltern als Hausverwalter angestellt und kümmern sich weiterhin um die Immobilie, damit das Kind erfolgreich weiter studieren kann. Aber was machen Kinder weniger gut situierter Eltern?
Was wollten die Kläger erreichen?
Viel schöner wäre es doch, wenn die Kosten für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten während des Studiums durch Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung gesammelt und so zu Beginn der Berufstätigkeit ein schöner Verlustvortrag entstünde. Sobald das erste richtige Gehalt verdient ist könnte der Verlustvortrag dazu führen, dass es eine schöne Steuererstattung gibt. Das haben sich in den letzten Jahren auch viele Steuerpflichtige gedacht und haben die Kosten für das Studium in der Steuererklärung angegeben. Die Finanzämter hatten Ihre Erlasse vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und haben daher alles abgelehnt. Also wurde kräftig Einspruch eingelegt und die Sache ging zum Finanzgericht. Die Richter stellten sich immer auf die Seite des BMF und so musste immer wieder der Bundesfinanzhof (BFH) angerufen werden.
Nun hat der BFH jedoch Zweifel, ob die derzeit geltende Regelung der Verfassung entspricht. Warum sollen Kosten für ein Masterstudium, welches regelmäßig als Zweitstudium nach bestandenem Bachelorstudium gilt anders behandelt werden als die Kosten für ein Jurastudium? Die Kosten für ein Zweitstudium dürfen nämlich als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden. Warum aber nicht die Kosten für das vorgeschaltete Bachelorstudium?
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung bestätigt. Begründung der Karlsruher Richter war, dass nicht jedes Studium automatisch für einen Beruf vorbereitet.
Weitere Rechtsgebiete
Erbrecht
Gern übernehme ich auch die Testaments-Vollstreckung für Sie. Gerne berate ich Sie auch bei einer Schenkung und den steuerlichen Folgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Vorsorgerecht
Gerne bin ich Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer ganz persönlichen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht behilflich.